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NWB AKTUELLES 28/99
Neues zur Scheinselbständigkeit
Die beim BMA eingesetzte Kommission Scheinselbständigkeit prüft die verschiedenen Möglichkeiten, um die Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung des Gesetzes entstanden sind, zu vermeiden. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Kommission wird weitere Anhörungen und Auswertungen durchführen. Der Vorsitzende wird Ende Juli einen ersten Bericht mit konkreten Vorschlägen vorlegen. Schon jetzt jedoch steht fest, daß die Handlungsspielräume und Reaktionsmöglichkeiten der betroffenen Auftraggeber und Auftragnehmer erweitert werden müssen.
Die Kommission empfiehlt daher schon jetzt, in einem ersten vorläufigen Schritt die Frist, bis zu der arbeitnehmerähnliche Selbständige eine Befreiung von der Einbeziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen können, und die am abläuft, bis zum zu erweitern. Das Bundesarbeitsministerium wird gebeten, dem Bundeskabinett noch im Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vorzulegen.S. 2516
Es soll sichergestellt werden, daß bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen abhängiger Beschäftigung der Auftraggeber nur dann für Beitragsrückstände haftet, wenn eine vorwerfbare Gese...