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FG Niedersachsen 14.09.2017 6 K 243/14, BBK 24/2018 S. 1140

Steuerrecht | Hinzurechnung von Zinsen beim Cash-Pooling

Bei einem konzerninternen Cash-Pooling dürfen die Zinsaufwendungen nicht mit Zinserträgen aus dem Cash-Pooling saldiert werden, wenn dem Cash-Pooling verschiedene Cash-Management-Verträge mit unterschiedlichen Bedingungen bei verschiedenen Banken zugrunde liegen.

[i]Voraussetzung für SaldierungEine Saldierung von Zinsaufwendungen mit Zinserträgen kommt nur bei Einheitlichkeit, Regelmäßigkeit oder gleich bleibender Zweckbestimmung der Kreditgeschäfte oder bei regelmäßiger Verrechnung der Konten in Betracht, oder aber, wenn der über ein Konto gewährte Kredit jeweils zur Abdeckung der auf dem anderen Konto ausgewiesenen Schuld verwendet wird.

Im Streitfall nahm eine Tochtergesellschaft eines Konzerns an einem Cash-Pooling teil. Die Konzernmutter führte mehrere sog. Zielkonten bei verschiedenen Banken, auf denen die Guthaben ...