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FG Münster 23.02.2018 1 K 2201/17 F, BBK 24/2018 S. 1139

Steuerrecht | Gewinnverteilung bei KG zugunsten der Komplementär-GmbH

Eine Gewinnverteilung bei einer GmbH & Co. KG kann zugunsten der Komplementär-GmbH vorgenommen werden, indem diese für ihre Geschäftsführungstätigkeit und persönliche Haftung einen hohen Vorabgewinn erhält.

Dies ist auch dann zulässig, wenn an der Komplementär-GmbH die beiden Kommanditisten beteiligt sind und diese für ihre Geschäftsführungstätigkeit bei der Komplementär-GmbH keine Vergütung erhalten. Einer KG steht es nämlich frei, wie sie ihre [i]Gewinnverteilung darf frei vereinbart werdenGewinnverteilung vornimmt. Ebenso dürfen die Geschäftsführer einer GmbH für diese unentgeltlich tätig werden.

[i]Vorabgewinn für Komplementär-GmbH i. H. von 200.000 €An der klagenden GmbH & Co. KG waren A und B als Kommanditisten beteiligt sowie die AB-GmbH als Komplementärin, die auch Geschäftsführerin war. Die AB-GmbH war zwar am Ergebnis und Vermögen nicht beteiligt, erhielt aber für ihre Geschäftsführ...