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NWB Nr. 17 vom Seite 1524

NWB AKTUELLES 17/99

Gestaltungsansätze nach der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungen

Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse stehen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ab dem zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht zur Umsetzung an (vgl. dazu schon NWB F. 6 S. 3993 ff. und F. 27 S. 4975 ff.). In der Praxis sind im wesentlichen drei Fälle hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV zu unterscheiden:

I. Typische Fallkonstellationen

Fall 1: Der Arbeitnehmer (AN) unterhält nur ein Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 15 Stunden und einem monatlichen Arbeitsentgelt von unter 630 DM. Bei Vorlage einer Bescheinigung i. S. von § 39a Abs. 6 EStG kann der Arbeitslohn steuerfrei ausgezahlt werden. Liegt eine solche Freistellungsbescheinigung nicht vor, muß der Arbeitgeber (ArbG) auf Vorlage einer Lohnsteuerkarte bestehen. Der Lohnsteuerabzug unterliegt dann den allgemeinen Regelungen. Lohnsteuer fällt bei Verdiensten bis 630 DM in der Regel nicht an (Ausnahme: bei Lohnsteuerklasse 5 erfolgt ein Lohnsteuerabzug bereits ab einem Monatsverdienst von 171,16 DM). Sollte auf der Lohnsteuerkarte die Kl...