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NWB AKTUELLES 49/98
Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform
Energie wird durch höhere Besteuerung verteuert. Hiermit folgt Deutschland dem Beispiel anderer EU-Staaten, z. B. Dänemark, Niederlande und Österreich. Das zusätzliche Aufkommen aus der Energiebesteuerung dient der Finanzierung der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden in einem ersten Schritt um 0,8 Prozentpunkte reduziert. Ziel ist eine Senkung in drei Schritten auf unter 40 v. H. der Bruttolöhne.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im einzelnen folgende Maßnahmen vor:
Erhöhung der Mineralölsteuer
auf Kraftstoffe um 6 Pfennige je Liter,
auf Heizöl um 4 Pfennige je Liter,
auf Gas um 0,32 Pfennige je Kilowattstunde;
Einführung einer Stromsteuer von 2 Pfennigen je Kilowattstunde,
Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für das Produzierende Gewerbe bei Strom in Höhe von 0,5 Pfennige je Kilowattstunde, bei Heizöl in Höhe von 1 Pfennig je Liter und bei Erdgas in Höhe von 0,08 Pfennige je Kilowattstunde.
Die energieintensiven Unternehmen des Produzierenden Gewerbes werden von der Stromsteuer sowie von der Erhöhung der Steuer auf Heizöl und Gas ausgenommen.
Die Bundesregierung wird mit der Übern...