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NWB AKTUELLES 46/98
Grunderwerbsteuer auf durchschnittliche Eigenheime verfassungswidrig?
Der VII. Senat des Niedersächsischen FG hat in der Sitzung v. zu dem Aktenzeichen VII (III) 306/97 beschlossen, die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der Grunderwerbsteuer auf selbstgenutzte durchschnittliche Einfamilienhäuser dem BVerfG gem. Art. 100 Abs. 1 GG vorzulegen.
Das Niedersächsische FG hält die Grunderwerbsbesteuerung der Eigenheimer für verfassungswidrig, weil sie seiner Ansicht nach gegen das aus der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 1 GG und der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete Prinzip der freiheits- und eigentumsschonenden Besteuerung und gegen das aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG entwickelte Gebot der Steuergerechtigkeit verstößt. Danach müßte im Rahmen der ”allgemeinen Ausnahmen” nach § 3 GrEStG der Erwerb eines zur Selbstnutzung bestimmten durchschnittlichen Eigenheims (Wert bis etwa 600 000 DM als Grundfreibetrag) von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden.
Nachdem die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG (drei von acht Berufsrichtern) den Grunderwerbsteuer-Vorlagebeschluß des Berichterstatters (Einzelrichter) v. - III 90/91 (EFG 1997 S. 1526) aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, trägt nun der ab zuständige VII. S...