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NWB AKTUELLES 29/98
Änderungen bei der Vermögensbeteiligung
Das Dritte Vermögensbeteiligungsgesetz, das am in Kraft tritt, hebt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage von 27 000 DM für Alleinstehende auf 35 000 DM und von 54 000 DM für Verheiratete auf 70 000 DM an. Es bleibt bei der Zulagenhöhe von 10 v. H. der angelegten vermögenswirksamen Leistungen und höchstens 936 DM im Jahr. Neben die Bausparförderung tritt die Förderung von betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen am Produktivvermögen. Bislang wurde die Beteiligung nur im Rahmen der 936-DM-Grenze gefördert. Jetzt kann ein Arbeitnehmer sowohl die Bausparförderung (10 v. H. von höchstens 936 DM) als auch die Beteiligungsförderung in Anspruch nehmen. Die Beteiligungsförderung beträgt in den alten Ländern 20 v. H. von höchstens 800 DM, in den neuen Ländern 25 v. H. von ebenfalls höchstens 800 DM.
Für Mitarbeiterbeteiligungen hat der Arbeitgeber vor der Anlage vermögenswirksamer Leistungen im eigenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer Vorkehrungen zu treffen, die der Absicherung der angelegten vermögenswirksamen Leistungen bei einer während der Dauer der Sperrfrist eintretenden Zahlungsunfä...