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NWB AKTUELLES 11/98
Größerer Spielraum für steuerfreie Sponsoring-Einnahmen gemeinnütziger Körperschaften
Gemeinnützige Körperschaften können Sponsoring-Einnahmen im Bereich der Vermögensverwaltung auch dann steuerfrei vereinnahmen, wenn sie dem Sponsor für seine Leistung öffentlich danken, indem sie z. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung des Sponsors hinweisen. Ein solcher Hinweis kann durch Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen.
Diese Festlegung haben die Körperschaftsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in ihrer Sitzung am getroffen. Damit steht fest: Als steuerpflichtig werden nur die Einnahmen behandelt, die auf eine wirtschaftliche Aktivität der ansonsten steuerbefreiten Körperschaft zurückzuführen sind, also auf der Mitwirkung der Körperschaft an Werbemaßnahmen des Sponsors im Wettbewerb zu anderen Werbeträgern beruhen. Aber selbst diese Einnahmen sind steuerfrei, wenn die Gesamteinnahmen der Körperschaft aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Kalenderjahr die Freigrenze von 60 000 DM nicht überschreit...