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NWB AKTUELLES 51/97
Bedingungsanpassungsklausel der Rechtsschutzversicherer rechtswidrig
Nach einer (allerdings noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des ) ist die Bedingungsanpassungsklausel der Rechtsschutzversicherung in der vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigten und in VerBAV 1994 S. 58 veröffentlichten Fassung nicht mit dem AGBG zu vereinbaren und daher unwirksam. Dem beklagten Versicherungsunternehmen wurde die Verwendung der Klausel untersagt, ausgenommen im Geschäftsverkehr mit einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes. Auch für bereits bestehende Verträge sei die Berufung auf die Klausel unzulässig.
Die Klausel (§ 10A ARB 94) sollte den Versicherer berechtigen, einzelne Vertragsbestimmungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen bei Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis des BAV oder der Kartellbehörden, im Fall der Unwirksamkeit von Bedingungen sowie zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbe...