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NWB Nr. 30 vom Seite 2532

NWB AKTUELLES 30/97

Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO - Merkmale zum

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gelten gem. (BStBl I S. 576) für die Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO ab die unten aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale. Die neuen Merkmale sind erst nach Neuaufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 16. Prüfungsturnus (Merkmale für den Stichtag )


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Betriebsart 1) 2)       Betriebsmerkmale 3)     Groß-    Mittel-  Klein-
                                               betriebe betriebe betriebe
                                                (G)      (M)      (K)
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Handelsbetriebe (H)     Umsatzerlöse oder      über     über     über
                                               11,8 Mio 1,4 Mio  250 000
                        steuerlicher Gewinn    über     über     über
                                               460 000  9...