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NWB Nr. 29 vom Seite 2420

NWB AKTUELLES 29/97

Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern verabschiedet

Aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 13/8059) hat der Deutsche Bundestag am das Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt (BR-Drucks. 473/97).

Das InvZulG 1999 sieht nunmehr im einzelnen folgende Investitionszulagen vor:

  • für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in Höhe von 10 v. H., bei kleinen und mittleren Betrieben in Höhe von 20 v. H.;

  • für bewegliche Wirtschaftsgüter in kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks und des innerstädtischen Groß- und Einzelhandels in Höhe von 10 v. H.;

  • für die Herstellung oder Anschaffung von neuen Betriebsgebäuden im verarbeitenden Gewerbe in Höhe von 10 v. H.;

  • für die Herstellung oder Anschaffung von neuen Betriebsgebäuden in kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks und des innerstädtischen Groß- und Einzelhandels in Höhe von 10 v. H.;

  • für die Herstellung oder Anschaffung von neuen Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich ...