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NWB AKTUELLES 28/97
Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum
Mit der sog. Kanzlermehrheit sind das 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz verabschiedet und im BGBl I S. 1518 ff. veröffentlicht worden. Die beiden Gesetze sehen starke Erhöhungen von Zuzahlungen vor (s. Tabelle). Beim Zahnersatz wird es in Zukunft (voraussichtlich ab ) nur noch Festzuschüsse geben. Die Zahnärzte erhalten ihr Honorar von den Versicherten. Die Zuzahlungen erhöhen sich weiter, wenn eine Krankenkasse die Beiträge anhebt. In diesem Fall erhalten die Mitglieder auch ein besonderes Kündigungsrecht.
Eingeführt werden ferner sog. Gestaltungsleistungen. So können die Krankenkassen durch Satzungsbestimmung die in Verruf geratenen und deshalb verbotenen Gesundheitskurse wieder einführen. Die notwendigen Beiträge zahlen allein die Versicherten.
Die Härtefallregelungen werden verbessert. Langzeitkranke (Krankheit dauert mehr als ein Jahr) erhalten ihre Zuzahlungen erstattet, wenn und soweit diese 1 v. H. des Familieneinkommens übersteigen.
Im Rahmen der Überforderungsklausel sind von den Versicherten auch dann nur 2 v. H. ihrer Einnahmen als Zuzahlungen zu erbringen, wenn die Einnahmen zum Lebensunte...