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Einkommensteuer | Durchführung von Produktschulungen ist keine unterrichtende Tätigkeit
Die Vermittlung von Kenntnissen über die Produkte eines spezifischen Auftraggebers gegenüber Fachhändlern ist keine unterrichtende Tätigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn sie sich nicht als Wissensvermittlung auf der Grundlage eines allgemeingültigen und abwandlungsfähigen Lernprogramms darstellt.
Der BFH hat die Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision gegen das NWB UAAAG-80292 zum Anlass genommen grundlegend auszuführen, warum die Durchführung von Produktschulungen und Marketing-Trainingsveranstaltungen keine unterrichtende Tätigkeit, aber auch die damit zusammenhängende Erstellung von sog. Newslettern keine schriftstellerische Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist. Im Streitfall lag noch die − allerdings nicht entscheidungserhebliche − Besonderheit ...