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NWB Nr. 26 vom Seite 2116

NWB AKTUELLES 26/97

Änderung in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Zwischenpraktikanten

Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom (BGBl I S. 1461) wurde die Rentenversicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten Beschäftigungen ab aufgehoben (Art. 12 Abs. 5 WFG, § 5 Abs. 3 SGB VI). Damit unterliegen Studenten, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnehmen, aufgrund dieser Beschäftigung der Rentenversicherungspflicht. Für den Bereich der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten Beschäftigungen uneingeschränkt weiter.

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben in einem gemeinsamen Rundschreiben vom die Auffassung vertreten, daß Praktikanten, die an einer Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert sind und ein in einer Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, ebenfalls der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

In der Praxis wurde in der zurückliegenden Zeit vermehrt die Frage aufgeworfen, ob diese rentenversicherungsrechtliche Beurteilung der geltenden Rechtslage entspricht. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben am ...