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OVG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 B 85.15

Gesetze: VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; BAföG § 11; BAföG § 21 Abs. 1 S. 1; BAföG § 24 Abs. 2; BAföG § 25 Abs. 6 S. 1; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 47

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Ausnahme von der Bindung der BAföG-Ämter an die Vorgaben eines bestandskräftigen Steuerbescheides für die Einkommensermittlung gilt, wenn im Einkommensteuerbescheid der Eltern ausgewiesenes Einkommen tatsächlich nicht erzielt wurde und ein Rechtsbehelf gegen den fraglichen Einkommensteuerbescheid keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Das Einkommen hat dann zur Vermeidung einer unbilligen Härte gemäß § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG auf besonderen Antrag anrechnungsfrei zu bleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAH-02071

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