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NWB Nr. 20 vom Seite 1524

NWB AKTUELLES 20/97

Pflegeversicherung und Auslandswohnsitz

Von dem Pflegeversicherungsgesetz werden seit alle Personen erfaßt, die bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung werden sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege entweder als Geldleistung in der Höhe gewährt, wie sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung für die jeweilige Stufe der Pflegebedürftigkeit vorgesehen sind, oder es erfolgt eine Kostenerstattung anstelle der vorgesehenen Sachleistung. Dagegen werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung gestellt, in bestimmten Fällen aber auch als Pflegegeld bzw. als Kombinationsleistung. Ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung erbringt auch die gesetzliche Pflegeversicherung keine Leistungen im Ausland. Für die Gewährung von Leistungen ist das Gesundheitssystem des Aufenthaltslandes maßgeblich. Im Rahmen der sogenannten Sachleistungshilfe rechnen dann die Krankenversicherungsträger untereinander die für die Versicherten eines anderen Systems bereitgestellten Leistungen ab. Dadurch können allerdings Versicherte erhebliche Nac...