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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 235/16

Streitig ist, ob die Beklagte als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme Nr. 1 und Nr. 4 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) verpflichtet ist, für den Zeitraum vom 01.03.1979 bis zum 05.03.1987 Zeiten der Zugehörigkeit des Klägers zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) oder zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen (AVIwiss) festzustellen.

Fundstelle(n):
HAAAH-02042

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