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NWB AKTUELLES 17/97
Verstärkte Anrechnung von Abfindungen beim Arbeitslosengeld
Abfindungen, die Arbeitnehmer wegen der Beendigung ihrer Beschäftigung erhalten oder beanspruchen können, verringern ab regelmäßig das Arbeitslosengeld für eine Zeitlang um die Hälfte (vgl. dazu schon NWB F. 27 S. 4699 ff.). Die gesetzliche Neuregelung ersetzt die bisherigen Ruhensregelungen bei Abfindungszahlungen sowie die Regelung über die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitslosengeldzahlungen für ältere Arbeitnehmer. Wegen gesetzlicher Übergangsregelungen greift die neue Anrechnungsvorschrift uneingeschränkt aber erst ab April 1999. Bis dahin werden die bisherigen Regelungen über die Berücksichtigung von Abfindungen angewandt, sofern die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das bisherige Recht gilt vor allem dann weiterhin, wenn laufende Ansprüche auf Arbeitslosengeld vor dem entstanden sind sowie bei Arbeitnehmern, die vor dem durchgehend beschäftigt waren und innerhalb von rund zwei Jahren nach diesem Termin arbeitslos wurden, sich arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt haben.
Bei der Anrechnung nach neuem Recht wird ein Freibetrag von mindestens 25 Prozent (bei Vol...