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Veranlagung bei Trennung und Scheidung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAH-01862 Im Zuge der sog. Abschnittsbesteuerung wird der Steuerpflichtige nachträglich zur Einkommensteuer veranlagt. Doch was ist zu beachten, wenn sich Eheleute/Lebenspartner im Laufe des Veranlagungszeitraums voneinander trennen? Besteht für das Trennungsjahr von Ehegatten die Zustimmungspflicht zur (günstigeren) Zusammenveranlagung? Wie verhält es sich mit Ausgleichsansprüchen, wenn z. B. bei der Einzelveranlagung für den einen Ehepartner ein Guthaben und für den anderen Ehepartner eine Nachzahlung entstehen würde? Nicht zu unterschätzende Fragen, betrug im Jahr 2017 die Scheidungsquote in Deutschland rund 37,67 % ( Statista, Scheidungsquote in Deutschland).
Ausführlicher Beitrag s. .
Steuerrechtliche Aspekte
[i]Geißler, Veranlagungsformen, infoCenter NWB QAAAB-36697 Regelmäßig dürfte bei in Trennung lebenden Paaren der Wunsch nach gemeinsamen Dingen gering sein. Eventuell kommt es zum Rosenkrieg und hierbei auch zu Handlungen, die bei normalem Verlauf der Ehe nicht vorstellbar gewesen wären. Gelegentlich hat dies auch eine steuerliche Dimension. Wählen Arbeitnehmerehegatten beispielsweise die Steuerklassenkombination III und V und besteht der Ehegatte mit der schlechteren Steuerklasse ...