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NWB AKTUELLES 40/96
Ausschlagung einer Erbschaft unter Vorbehalt von Versorgungsleistungen
Der (NWB EN-Nr. 1304/96) entschieden, daß, wenn sowohl der Erbe als auch ein nach ihm zum Alleinerben berufener Abkömmling jeweils die Erbschaft ausschlagen, um existenzsicherndes Vermögen den Enkeln bzw. Kindern zukommen zu lassen, und sich letztere verpflichten, dem zuerst berufenen Erben lebenslängliche Versorgungsleistungen zu zahlen, diese Leistungen als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar sein können. Ungeachtet der rechtstechnischen Ausgestaltung des Vorgangs mittels zweifacher Erbausschlagung sei im wirtschaftlichen Ergebnis entscheidend, daß der Erbe auf diese Weise in Vorwegnahme seiner eigenen Erbfolge über das zunächst ihm selbst nach Erbrecht - insoweit aus eigenem Recht - zustehende existenzsichernde Vermögen unter Vorbehalt (eines Teils) der Vermögenserträge verfügt habe. - Es ist zu unterscheiden zwischen einerseits der Verrentung von erbrechtlichen Ansprüchen (die hier unzweifelhaft nicht vorlag) und der Vermögensübergabe mit erbrechtlichem Bezug (”klassischer” Beispielsfall: der überlebende Ehegatte erhält auf...