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Umsatzsteuer | Geschäftsveräußerung – Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie
Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an das NWB IAAAE-03562, BStBl 2012 II S. 842 = Kurzinfo StuB 2012 S. 370 NWB QAAAE-08934; Abgrenzung vom NWB EAAAE-88753, BStBl II 2015 S. 616 = Kurzinfo StuB 2015 S. 436 NWB DAAAE-91577; Bezug: § 1 Abs. 1a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG; Art. 19, Art. 168 MwStSystRL).
Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen gem. § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG nicht der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung liegt nach § 1 Abs. 1a Satz 2 UStG vor, wenn ein Unternehmen...BStBl II 2015 S. 616