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NWB Nr. 35 vom Seite 2836

NWB AKTUELLES 35/96

Wechsel der Krankenkasse: Stichtag beachten

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die zum ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen, müssen die Mitgliedschaft bei ihrer bisherigen Krankenkasse bis spätestens kündigen, damit die Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse am wirksam wird.

Die Höhe der Beitragssätze wird von den einzelnen Krankenkassen festgesetzt. Es bestehen Beitragssatzunterschiede zwischen 10,9 % und 14,9 %. Es lohnt sich also auch bei den gesetzlichen Krankenkassen, Beitragsvergleiche anzustellen. Der Spareffekt durch den Wechsel zu einer anderen Kasse ist beträchtlich; die Beitragsersparnis kann 2 000 DM und mehr per annum betragen. Der Beitrag richtet sich nach dem beitragspflichtigen Entgelt bzw. Einkommen bis zur Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Anspruchsberechtigte Familienangehörige (Ehegatte und Kinder) des Versicherten sind kostenlos mitversichert.

Voraussetzungen für einen Kassenwechsel

(1) Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muß spätestens drei Kalendermonate vor Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Dies bedeutet, daß die Kündigung spätestens am bei der alten Kra...