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NWB AKTUELLES 45/95
Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung
Der Bundestag hat am in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung beraten (zu den Einzelheiten der Neuregelung siehe ausführlich NWB Aktuelles 33/95 und 35/95). Dabei haben sich folgende Änderungen ergeben:
Die Grundförderung für Altbauten soll nun 2,5 v. H. der Anschaffungskosten der Wohnung inklusive Grundstück, höchstens 2 500 DM jährlich, betragen.
Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen wird eine Einmalpauschale in Höhe von 3 500 DM abgezogen (Vorkostenpauschale). Hiermit werden alle Vorkosten abgegolten bis auf den Abzug von Erhaltungsaufwendungen vor Bezug von bis zu 22 500 DM (hier gelten keine Einkommensgrenzen).
Zusätzlich werden gefördert der Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung im Neubau und Altbau mit 2 v. H. der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch 500 DM jährlich für die Dauer von 8 Jahren. Die Zulage wird für Maßnahmen gewährt, die vor dem abgeschlossen werden. Der Neubau eines Niedrigenergiehauses mit einer Einsparung des Heizwärmebedarfs um mindestens 25 v. H. gegenüber den Anforderungen der Wärme...