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NWB Nr. 41 vom Seite 3220

NWB AKTUELLES 41/95

Verlängerung des Investitionszulagengesetzes und des Fördergebietsgesetzes

Das Jahressteuergesetz 1996 ist am 21./ vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden und wird in Kürze im BGBl verkündet werden. Durch die Artikel 18 und 19 des Jahressteuergesetzes 1996 wird die steuerliche Investitionsförderung in den neuen Ländern fortgesetzt, dabei jedoch im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeführt und auf die Bereiche konzentriert, in denen eine besondere Förderung weiterhin vordringlich ist. Die Neuregelungen bedürfen aber noch der Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

I. Verlängerung des Investitionszulagengesetzes

1. Geltendes Recht

Für Investitionen im Fördergebiet, die vor dem 1. 1. 1997 abgeschlossen werden, beträgt die InvZ (sog. Grundzulage)

  • 8 v. H. bei Investitionsbeginn vor dem und

  • 5 v. H. bei Investitionsbeginn nach dem 30. 6. 1994.

Von der InvZ ausgeschlossen sind Investitionen in Betriebsstätten der Kreditinstitute, des Versicherungsgewerbes (ausgenommen Versicherungsvertreter und -makler),...