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NWB AKTUELLES 39/95
Verbotener Versand unversteuerter Zigaretten aus Luxemburg
Die deutschen Zollbehörden haben wiederholt festgestellt, daß Vertriebsfirmen mit Sitz in Luxemburg über bundesweite Anzeigenserien den Versand von nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten anbieten. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, daß die Art des Versandes, aber auch der Empfang, der Verbrauch und der Wiederverkauf derartiger Zigaretten tabaksteuerrechtlich unzulässig sind und erhebliche steuerrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Mit den Anzeigen wird versucht, nach dem Schneeballsystem Endverbraucher, aber auch Wiederverkäufer als ”Mitglieder” eines Clubs, der Zigaretten mit Luxemburger Zollbanderole versendet, zu gewinnen. In Deutschland dürfen Tabakwaren nur mit deutschen Steuerzeichen versehen in den Verkehr gebracht werden. Das deutsche Steuerzeichen ist der alleinige Nachweis für eine ordnungsgemäße Versteuerung. In allen anderen Fällen ist davon auszugehen, daß die Tabaksteuer nicht entrichtet worden ist. Auch die mit dem Steuerzeichen eines anderen EU-Mitgliedstaates, wie z. B. Luxemburg, Belgien oder die Niederlande, versehenen Tabakwaren sind bei einem Versand nach Deutschl...