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NWB Nr. 33 vom Seite 2628

NWB AKTUELLES 33/95

Jahressteuergesetz 1996

Nachdem sich Koalition und Opposition vorab auf einen Kompromiß beim Jahressteuergesetz 1996 geeinigt haben, hat der Vermittlungsausschuß am diesen Kompromiß verabschiedet. Der endgültige Wortlaut des Jahressteuergesetzes wird am 21. und 22. September vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Im folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten im Rahmen des zweiten Vermittlungsausschusses beschlossenen Neuregelungen:

Das Jahressteuergesetz bringt für den Steuerzahler 1996 eine Entlastung von ca. 19 Mrd. DM. So wird das Existenzminimum in Höhe von 12 095 DM/24 190 DM steuerfrei gestellt. Dazu wird der Grundfreibetrag (z. Z. 5 616 DM/11 232 DM für Ledige/Verheiratete) entsprechend angehoben. 1997 wird er erhöht auf 12 365 DM/24 730 DM (Ledige/Verheiratete), 1999 auf 13 067 DM/26 134 DM (Ledige/Verheiratete). Der Eingangssteuersatz für jede über den Grundfreibetrag hinaus erwirtschaftete DM erhöht sich von 19,5 v. H. auf 25,9 v. H. Der neue Progressionsverlauf erreicht bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 55 700 DM den heutigen Tarif. Das Kindergeld wird 1996 für das erste und zweite Kind auf 200 DM/Monat und 1997 au...