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NWB AKTUELLES 16/95
Pflegegeld ist steuerfrei
Im Anschluß an die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 1996 erklärten Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel und Bundesarbeitsminister Norbert Blüm am (BMF-Finanznachrichten 11/95):
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz können pflegebedürftige Personen anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Gibt der Pflegebedürftige das Pflegegeld für häusliche Pflegeleistungen an Familienangehörige oder an Personen weiter, die ihm gegenüber durch die Pflege eine sittliche Verpflichtung erfüllen, bleiben die Einnahmen in Höhe des Pflegegeldes steuerfrei.
Dies wurde in einem Gespräch zwischen Bundesfinanzminister, Bundesarbeitsminister und den Ländern nochmals klargestellt. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, wird die Klarstellung im Jahressteuergesetz erfolgen.
Die Regelung soll ab dem , das heißt also mit Gewährung der Leistungen aus der Pflegeversicherung, wirksam werden. Eine Verwaltungsvorschrift wird die Finanzämter anweisen, die vorgesehene Steuerbefreiung bereits im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung anzuwenden.
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