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NWB AKTUELLES 15/95
Grundsätzliches zur Lohnsteuerpauschalierung und Kirchensteuer
Der BFH hat durch Urt. v. - I R 24/93 (NWB EN-Nr. 476/95) über die Revision der Kläger gegen das (EFG 1993 S. 398) entschieden. Hinsichtlich der grds. Ausführungen gilt danach folgendes:
1. Der Grundsatz der ausschließlichen Mitgliederbesteuerung gilt auch für die Erhebung der KiSt von einer pauschalen LSt gem. §§ 40, 40a, 40b EStG.
2. Da nach § 2 Abs. 3 KiStG NW die Kirchen über die Höhe der KiSt entscheiden, ist der für das Steuerjahr bekanntgemachte KiSt-Beschluß über 9 v. H. Zuschlag zur ESt (LSt) auch für die KiSt von pauschalierter LSt einschlägig. Der (vom a. a. O., als ausreichend angesehene) Erlaß des Finanzministers NW v. über einen KiSt-Satz von 7 v. H. in Pauschalierungsfällen kann für die Höhe der KiSt nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden, ”weil ihm kein Rechtsetzungsakt der kirchlichen Legislative zugrunde liegt”. Es ist deshalb von einem Kirchenlohnsteuersatz von 9 v. H. der pauschalierten LSt auszugehen.
3. Die pauschalierte LSt ist eine Steuer, die von Einkünften erhoben wird, die der Arbeitnehmer erzielt. Die in § 40 Abs. 3 EStG geregelte Abwälzung d...