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NWB AKTUELLES 12/95
Familienleistungsausgleich ab 1996
Ab 1996 können Familien mit Kindern wählen zwischen einem steuerlichen Kinderfreibetrag von 6 264 DM im Jahr oder dem monatlichen Kindergeld von je 200 DM für das erste und zweite Kind bzw. 300 DM für jedes weitere Kind (Optionsmodell).
Derzeit wird vom Arbeitsamt ein monatliches Kindergeld von 70 DM für das erste Kind, 130 DM für das zweite Kind, 220 DM für das dritte Kind sowie 240 DM ab dem vierten Kind gezahlt. Dabei besteht die Möglichkeit, daß das Kindergeld ab dem zweiten Kind einkommensabhängig um jeweils bis auf 70 DM pro Monat gekürzt wird. Ab 1996 soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 200 DM/Monat und für weitere Kinder 300 DM/Monat betragen und von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Entlastung wird dann weitgehend durch die Finanzämter erfolgen und soll schon beim Lohnsteuerabzug vorgenommen werden.
Der steuerliche Kinderfreibetrag von zur Zeit 4 104 DM/Jahr soll ab 1996 auf 6 264 DM/Jahr (steuerrechtliches Kinderexistenzminimum) steigen. Gleichzeitig soll der Zuschlag zum Kindergeld für Berechtigte mit geringem Einkommen, bei denen sich die steuerrechtlichen Kinderfreibeträge nicht (voll) auswirken, ...