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NWB Nr. 41 vom Seite 3388

NWB AKTUELLES 41/94

Abzug des Damnums vor Einzug in eine Wohnung

Zu den Konsequenzen der jüngsten BFH-Rechtsprechung zum steuerlichen Abzug des Damnums (Disagio) vor Einzug in eine Wohnung erklärte der Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel (vgl. BMF-Finanznachrichten 143/94 v. ): Nach gemeinsamer Auffassung der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder bleibt es bei der geltenden Verwaltungspraxis, wonach Häuslebauer ein vereinbarungsgemäß vor Bezug des Eigenheims geleistetes Damnum (Disagio) in voller Höhe als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abziehen können. Auch das jüngste (Az. X R 26/92) sagt für den entschiedenen Fall (Jahre vor 1990) nichts anderes. Für die folgenden Jahre hat es der BFH mit Blick auf die Rechtsprechung des BGH allerdings offengelassen, ob er hieran weiterhin festhalten könne.

Nicht zuletzt um die ohnehin schon komplizierte Regelung der Wohnungseigentumsförderung nicht noch komplizierter zu gestalten, hat das Bundesfinanzministerium auf eine Beibehaltung der geltenden Verwaltungsanweisungen Wert gelegt, wonach das Damnum sofort abzugsfähig ist, wenn es in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Darlehensauszahlung anfällt und eine angemessene Höhe n...