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NWB Nr. 21 vom Seite 1705

NWB AKTUELLES 21/94

Steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern

Im Rahmen einer Anfrage erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Joachim Grünewald, zu diesem Thema u. a. folgendes (BMF-Finanznachrichten 20/94): Nach der Systematik des ESt-Rechts dürfen Schmiergelder als BA (§ 4 Abs. 4 EStG) abgezogen werden, wenn sie mit konkreten betrieblichen Geschäftsvorfällen in Zusammenhang stehen. Wird dabei der Empfänger nicht genau benannt, unterliegen die Aufwendungen gem. § 160 AO einem Abzugsverbot. Dies gilt auch bei Zahlungen ins Ausland, bei denen den Unternehmer eine besondere Mitwirkungspflicht trifft (§ 90 Abs. 2 AO). Dagegen dürfen Schmiergelder den Gewinn nicht mindern, wenn sie als Geldgeschenk lediglich zur allgemeinen Verbesserung von Geschäftsbeziehungen aufgewandt werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).

Nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen über die steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen in den europäischen Staaten und den größten außereuropäischen Industriestaaten werden die Aufwendungen als BA anerkannt, wenn sie betrieblich veranlaßt sind. Im einzelnen gilt folgendes:

Belgien: Schmiergeldzahlungen sind grds. als BA abzugsfähig, wenn der Name und die Anschrif...