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NWB Nr. 20 vom Seite 1618

NWB AKTUELLES 20/94

Umsatzsteuer für Universitäten geltendes Recht

Zur Forderung, eine drohende Besteuerung von Forschungsgeldern der Wirtschaft für Universitäten abzuwenden, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Joachim Grünewald: Die Heranziehung der Universitäten zur Umsatzsteuer in einem kleinen Teilbereich ist keine Erfindung einer Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz, sondern beruht auf der Anwendung geltenden Rechts. Wenn eine Universität entgeltliche Forschungsaufträge durchführt, muß sie sich aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit steuerlich so behandeln lassen wie vergleichbare Forschungseinrichtungen der Privatwirtschaft. Von einer ”niemandem nutzenden Steuerbürokratie” bei den Universitäten kann daher keine Rede sein. Die erwähnte Arbeitsgruppe hat lediglich Kriterien erarbeitet, die eine sachgerechte Abgrenzung der entgeltlichen Auftragsforschung von der übrigen Drittmittelforschung - die weiterhin nicht der Umsatzsteuer unterworfen wird - ermöglichen sollen. Spenden für Forschungszwecke bei den Universitäten werden keineswegs der Umsatzsteuer unterworfen (BMF-Finanznachrichten 23/94).