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NWB Nr. 16 vom Seite 1258

NWB AKTUELLES 16/94

Vereinfachter Spendennachweis für Kleinspenden

Zum vereinfachten Spendennachweis für Kleinspenden erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Franz-Christoph Zeitler (BMF-Finanznachrichten 15/94): Alljährlich entstehen den zum unmittelbaren Empfang steuerbegünstigter Spenden berechtigten Vereinen und Stiftungen beträchtliche Kosten durch das Ausstellen von Spendenbestätigungen für relativ niedrige Beträge. Zwar genügt bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 100 DM als Nachweis schon der Einzahlungsbeleg eines Kreditinstituts, wenn auf dem vom Empfänger hergestellten Einzahlungsbeleg der Verwendungszweck der Zuwendungen und die Angaben über die Freistellung von der KSt aufgedruckt sind. Mitgliedsbeiträge und zum Teil auch Dauerspenden werden aber immer häufiger im Lastschriftverfahren geleistet. Die EStR 1993 sehen die Anwendung dieses vereinfachten Spendennachweisverfahrens rückwirkend ab 1993 auch für im Lastschriftverfahren geleistete Zuwendungen bis zu 100 DM vor. Hiernach genügt die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg), wenn aus ihr außer Namen und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, Betrag und...