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NWB AKTUELLES 38/93
Körperschaftsteuersatz auf ausgeschüttete Gewinne
Zur Anwendung des KSt-Satzes von 30 v. H. auf ausgeschüttete Gewinne erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Joachim Grünewald:
Durch das Standortsicherungsgesetz ist der KSt-Satz auf Ausschüttungen von 36. v. H. auf 30 v. H. gesenkt worden. Der Satz von 30 v. H. gilt bei Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr bereits für im Jahre 1993 vorgenommene Dividendenausschüttungen, wenn diese in einem Wirtschaftsjahr erfolgen, das nach dem endet. Dementsprechend beträgt die auf diese Ausschüttungen entfallende KSt-Gutschrift für den Dividendenempfänger ebenfalls 30 v. H. statt bisher 36 v. H.
In Ausnahmefällen ist es möglich, daß Ausschüttungen bei Bekanntgabe des Standortsicherungsgesetzes bereits auf der Grundlage des alten KSt-Ausschüttungssatzes von 36 v. H. vorgenommen worden sind. In diesen Fällen weist die dem Empfänger der Dividende ausgestellte Steuerbescheinigung noch nicht den gültigen KSt-Ausschüttungssatz in Höhe von 30 v. H. aus. Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder stimmen derzeit ihr Vorg...