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NWB AKTUELLES 29/93
Verbesserungen der Steuervergünstigungen für die jungen Bundesländer
Aufgrund des Artikels 4 des Standortsicherungsgesetzes, das der Bundesrat am verabschiedet hat, ergeben sich folgende Änderungen des Fördergebietsgesetzes:
1. Die Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und für Baumaßnahmen sind um zwei Jahre bis Ende 1996 verlängert worden. Diese Verlängerung gilt in Berlin (West) nur für unbewegliche Wirtschaftsgüter und für nachträgliche Herstellungsarbeiten an unbeweglichen Wirtschaftsgütern, soweit die unbeweglichen Wirtschaftsgüter oder die durch die nachträglichen Herstellungsarbeiten geschaffenen Teile mindestens fünf Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung oder nach Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten Wohnzwecken dienen und nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.
2. Unbewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, die nach dem Jahr der Fertigstellung angeschafft werden, sind nur noch uneingeschränkt begünstigt, wenn sie vor dem angeschafft werden. Bei Anschaffung nach dem ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen, daß die unbeweglichen Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach ihrer Anscha...