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NWB AKTUELLES 26/93
Neue Kündigungsfristen ab dem
Aufgrund einer Entscheidung des wonach die für Arbeiter gegenüber Angestellten geltenden kürzeren Kündigungsfristen für verfassungswidrig und nicht mehr anwendbar erklärt wurden, wurde der Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Kündigungsfristen bis zum verpflichtet. Durch das sog. Kündigungsfristengesetz soll diesem Auftrag Rechnung getragen werden. Die unterschiedlichen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte und für Arbeitnehmer in den alten und neuen Bundesländern werden vereinheitlicht. Die ordentliche Kündigung soll für alle Arbeitsverhältnisse bis zu einer zweijährigen Betriebszugehörigkeit mit einer Frist von vier Wochen möglich sein. Die aufgrund längerer Beschäftigungsdauer verlängerten Fristen für die Kündigung durch den Arbeitgeber sollen je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen einem Monat zum Ende eines Kalendermonats und sieben Monaten zum Ende eines Kalendermonats betragen.
Mit der vorgesehenen Regelung einheitlicher Kündigungsfristen für alle Arbeitnehmer greift der Entwurf nicht die vom Bundesverfassungsgericht als denkbar bezeichnete Möglichkeit a...