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NWB AKTUELLES 45/92
Ergebnisse der Steuerfahndung 1991
Die Steuerfahndung wird in der Regel für die Prüfung solcher Steuerpflichtiger eingesetzt, bei denen Anhaltspunkte für den Verdacht einer Steuerstraftat auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern (z. B. ESt, USt und KSt) gegeben sind. Die nachfolgenden Zahlen (BMF-Finanznachrichten 91/92 v. ) beziehen sich auf die Ergebnisse der Steuerfahndungsdienste der elf alten Länder. Die Steuerfahndungsdienste der fünf neuen Länder befanden sich im Jahre 1991 im Aufbau. Aussagekräftige Zahlen werden daher erstmals für das Jahr 1992 erwartet.
Im Jahr 1991 haben die Steuerfahnder der alten Bundesländer in 13 378 Fällen (+ 6,38 v. H.) Prüfungen durchgeführt oder Amtshilfe geleistet. Die Prüfungen führten in diesem Zeitraum zu rechtskräftig festgesetzten Mehrsteuern von 1 114 989 809 DM (+ 16,23 v. H.). Dieser Betrag ist in den Nachforderungen aus rechtskräftig gewordenen Mehrergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfungen nicht enthalten. Inwieweit die von den Steuerfahndungsdiensten erzielten Mehrergebnisse auf strafbares oder ordnungswidriges Verhalten der Steuerpflichtigen zurückzuführen sind, kann aus den vorliegenden Ergebnissen nicht er...