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NWB AKTUELLES 42/92
Änderung der Grenzwerte der Sozialversicherung
Wie zu jedem Jahresbeginn, so werden sich auch zum wesentliche Grenzwerte der Sozialversicherung ändern. Die Bezugsgröße wird sich in den alten Bundesländern von 3 500 DM auf 3 710 DM im Monat erhöhen. In den neuen Ländern tritt voraussichtlich eine Erhöhung von 2 100 DM auf 2 940 DM monatlich ein. Von der Bezugsgröße hängen mehrere andere Werte ab, insbesondere
die Grenze für die Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen; sie erhöht sich von 500 auf 530 DM monatlich in den alten und von 300 auf 420 DM im Monat in den neuen Bundesländern;
der Grenzwert für eigenes Einkommen beim Anspruch des Familienversicherten aus der Familienversicherung; er erhöht sich ebenfalls von 500 auf 530 DM bzw. von 300 auf 420 DM;
der Grenzwert für die alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers; dieser erhöht sich in den neuen Bundesländern von 370 auf 490 DM, in den alten Bundesländern bleibt er bei 610 DM monatlich;
die bei der Beitragsberechnung freiwillig Versicherter zu berücksichtigenden Mindesteinnahmen (für einzelne Personengruppen wie z. B. selbständig Tätige bestehen Sonderregelungen; hier ergibt sich das Mindesteinkommen ...