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NWB AKTUELLES 12/92
Steuerliche Vergünstigungen für behinderte Arbeitnehmer bei Benutzung des eigenen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Auf die Frage, welche steuerlichen Vergünstigungen seit 1980 in dem jeweiligen Jahr jeweils behinderte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und nicht behinderte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen für die Benutzung ihres eigenen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch nehmen konnten, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Dr. J. Grünewald (vgl. BT-Drucksache 12/2052 v. ): Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt, und Behinderte mit einem Grad der Behinderung von 50, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, können nach § 9 Abs. 2 EStG auch bei Benutzung eines eigenen Pkw ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen wird je gefahrenen Kilometer ein Kilometersatz anerkannt. Er beträgt
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- 1980 bis : 0,36 DM, - bis : 0,42 DM, - : 0,52 DM. |
Bei ...