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NWB Nr. 7 vom Seite 410

NWB AKTUELLES 7/91

Grundfreibetrag zweifach verfassungswidrig

Der IX. Senat des Niedersächsischen FG hält in seinem Vorlagebeschluß vom - IX 427/90 und IX 437/90 die Einkommensteuer-Grundfreibeträge der Jahre 1986 und 1988 in zweifacher Hinsicht für verfassungswidrig. Zum einen seien die Beträge erheblich zu niedrig; zum zweiten stünden sie an falscher Stelle (als sog. Nullzone im Tarif) und könnten so bei allen der Progression unterworfenen Steuerpflichtigen den vollen Entlastungseffekt nicht entfalten.

Ausgehend vom Postulat der Steuergerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG) unter Berücksichtigung des Gebots des Schutzes der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und des Gebots der Sozialstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie den einschlägigen Beschlüssen des (BStBl II S. 653) und v. (BStBl II S. 664) zu den Themen ”Kindergeld/Kinderfreibetrag/Familienexistenzminimum” widerspricht der Vorlagebeschluß dem (BStBl II S. 969); der BFH hatte entschieden, daß die Grundfreibeträge der Jahre 1986 bis 1988 mit der Verfassung in Einklang stehen. U. a. folgt der erkennende Senat dem BFH nicht in der Einschätzung, daß Finanzhaushaltsgründe unter Umständen geeignet seien, einen ”Verfassungsverstoß zu rechtfertigen”. Vielmehr steht nach Auffassung des...