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NWB AKTUELLES 48/91
Steuerliche Förderung des Wohneigentums
Der Bundestag hat am in 2. und 3. Lesung das Steueränderungsgesetz 1992 beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates ergeben sich danach bei der Wohneigentumsförderung die folgenden Änderungen:
1. Degressive Ausgestaltung der Steuerbegünstigung nach § 10e EStG
Die Abzugsbeträge werden in den ersten vier Jahren von bisher 5 v. H. auf 6 v. H. angehoben. Dadurch wird den hohen Anfangsbelastungen Rechnung getragen.
Die Neuregelung gilt erstmals bei Objekten, für die der Steuerpflichtige nach dem einen Bauantrag gestellt hat. Hat der Steuerpflichtige den Bauantrag vor dem 1. Oktober 1991 gestellt oder ist ein Bauantrag nicht erforderlich, so genügt es, wenn der Steuerpflichtige mit der Herstellung nach dem begonnen hat. In Erwerbsfällen ist die Neuregelung anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nach diesem Zeitpunkt einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Liegt der Vertragsabschluß früher, so kann die Neuregelung auch dann noch angewendet werden, wenn der Veräußerer, z. B. eine Bauträgergemeinschaft, mit der Herstellung nach dem begonnen h...