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NWB AKTUELLES 47/91
Keine Verlängerung des § 82a EStDV
Die Frage, ob die Bundesregierung kurzfristig, die weitere Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäudebereich, evtl. die Verlängerung des § 82a EStDV plant, nachdem absehbar ist, daß bis zum Jahresende die Aufträge für energiesparende Investitionen im Hausbereich mangels industrieller Kapazitäten gar nicht ausgeführt werden können, hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald wie folgt beantwortet (s. BT-Drucks. 12/1381 S. 9): Die Befristung der Steuervergünstigung des § 82a EStDV wurde durch den Gesetzgeber noch im Rahmen des Steuerreformgesetzes 1990 vom bestätigt. Der mit dem Auslaufen der Steuervergünstigung verbundene Nachfrageschub kann nicht zum Anlaß für eine Verlängerung der schon seit langer Zeit klaren und absehbaren Fertigstellungsfrist genommen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt daher keine Verlängerung des § 82a EStDV.