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NWB Nr. 41 vom Seite 3168

NWB AKTUELLES 41/91

Änderungen im Bereich der Krankenversicherung zum

Nach einem Bonner Kabinettsbeschluß wird es zum verschiedene Rechtsänderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geben. Dabei geht es zum einen um den Beitragssatz der Krankenkassen in den neuen Bundesländern und zum anderen um leistungsrechtliche Änderungen.

In den neuen Bundesländern gilt 1991 der einheitliche Beitragssatz von 12,8 v. H. für alle Krankenkassen. Durch den Einigungsvertrag war dieser allgemeine Beitragssatz vorgeschrieben worden. Ab 1992 sollen die Krankenkassen den Beitragssatz nun selbst - entsprechend ihrem Haushaltsplan für das Jahr 1992 - festlegen. Wie bei den Krankenkassen in den alten Bundesländern sind die Beitragssätze so zu bemessen, daß sie zusammen mit den sonstigen Einnahmen die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben decken. Die Vorschriften über die Bildung von Rücklagen müssen sie dabei noch nicht berücksichtigen. Diese Bestimmungen gelten für sie erst ab .

Bei den leistungsrechtlichen Änderungen geht es unter anderem um die Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel außerhalb der sog. Festbeträge. Die hier geplante Regelung ist in der Öffentlichkeit besonders umstritten. Das Gesetz (§ 32 Abs. 2 SGB V) si...