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NWB Nr. 27 vom Seite 2044

NWB AKTUELLES 27/91

Erhöhung der Steuerfreigrenze im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr ab

Der EG-Ministerrat hat am eine Richtlinie beschlossen, durch die die Steuerfreigrenze für die Einfuhr von Waren aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates im Reiseverkehr von derzeit 350 ECU (europäische Währungseinheit) auf 600 ECU erhöht wird. Keine Änderungen wird es dagegen bei den mengenbegrenzten hochsteuerbaren Waren wie Tabakwaren, Alkohol und alkoholhaltigen Getränken, Parfüms, Toilettenwassern, Tee und Kaffee geben. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten zum in nationales Recht umzusetzen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind dazu zwei Rechtsänderungen erforderlich. In der Verordnung über die Eingangsabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden wird die Wertgrenze, bis zu der Waren im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr frei von Einfuhrumsatzsteuer eingeführt werden dürfen, von 810 DM auf 1 235 DM angehoben werden. In der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung wurde durch die 8. VO zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung v. (BGBl I S. 1239) bestimmt, daß Waren im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr bis zu derselben Wertgrenze von der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ausgesch...