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NWB AKTUELLES 11/91
Neue Vorschläge zur Publizitätspflicht
Von den zuständigen EG-Gremien sind am ”gemeinsame Standpunkte” zu einer ”Bilanzrichtlinen-Ergänzungsrichtlinie” und zur sog. ”Mittelstandsrichtlinie” verabschiedet worden. Mit Gegenstimmen der Bundesrepublik und von Luxemburg hat sich der EG-Ministerrat am 8. 11 .1990 in 2. Lesung diesen Vorschlägen angeschlossen (ABl EG Nr. L 317 vom , S. 57 f., 60 f.). Die Kritik, insbesondere vom DIHT (vgl. Hahn, DStR 1991 S. 121), hat sich damit auch nicht teilweise durchgesetzt.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, vor dem die erforderlichen nationalen Rechtsvorschriften zu erlassen und die Anwendung auf Abschlüsse des am oder im Laufe des Jahres 1995 beginnenden Geschäftsjahres vorzuschreiben.
Vorwiegendes Anliegen der ”Bilanzrichtlinien-Ergänzungsrichtlinie” ist es, für die deutsche Kapitalgesellschaft und Co. KG (GmbH & Co. KG usw.) die Anwendung der bestehenden Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse einzuführen. Man wird daher mit Regelungen rechnen müssen, wie sie bereits in §§ 178 f. E-HGB der SPD/FDP-Koalition enthalten waren (vgl. DB 1981 S. 2448 f.). Einbezogen wird auch die sog. doppelstöckige GmbH (AG) & Co....