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LAG Düsseldorf 03.07.2018 8 Sa 175/18, NWB 50/2018 S. 3719

Arbeitsverhältnis | Zugang einer Kündigungserklärung

Erfolgt der Zugang einer arbeitsrechtlichen Kündigung unter Anwesenden grds. erst dann, wenn diese durch Übergabe auch tatsächlich in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, so dass jener in die Lage versetzt wird, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen, genügt eine schriftliche Kündigungserklärung diesen Anforderungen dann nicht, wenn dem Empfänger die einzige Ausfertigung dieses Schriftstücks nur kurz zur Empfangsquittierung und anschließender Rückgabe an den Arbeitgeber vorgelegt wird. [i]Zum rechtssicheren Arbeitszeugnis Olbertz, NWB 12/2018 S. 802

Anmerkung:

Der Arbeitnehmer argumentierte im Rahmen seiner Kündigungsschutzklage, dass ihm die schriftliche Kündigung mangels erforderlicher Verfügungsgewalt nie wirksam zugegangen sei. Das LAG Düsseldorf meint, ein Überlassen zum Durchlesen reiche aus, wenn de...