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Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf – Anmerkung zum
EuGH, Urteil v. 8.11.2018 - Rs. C-502/17 „C&D Foods Acquisition ApS“
Hintergrund
Eine Holdinggesellschaft ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft eingreift und hierdurch steuerpflichtige Umsätze erbringt. Eingriffe einer Holding in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft stellen eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, wenn sie entgeltlich geleistet werden. Damit erbringt die Holding an ihre Tochtergesellschaften steuerpflichtige Umsätze, z. B. in Form administrativer, finanzieller, kaufmännischer oder technischer Dienstleistungen (vgl. und C-109/14 „Larentia + Minerva“ und „Marenave“, BStBl 2017 II S. 604). Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Eingangsleistungen direkt und unmittelbar mit zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen zusammenhängen.
Der Vorsteuerabzug kann jedoch auch bei Fehlen eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsatz vorgenommen werden, wenn die Kosten für die fraglichen Dienstleistungen zu den allgemeinen Aufwendungen der Holdinggesellschaft gehö...