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BBK 23/2018 S. 1082

Steuerrecht | Inkrafttreten der Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne

[i]Zustimmung des Bundesrats am 23.11.2018, BR-Drucks. 559/18Der Bundesrat hat dem JStG 2018 zugestimmt, nach dem die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne nach § 3a EStG und § 7b GewStG rückwirkend zum in Kraft S. 1083tritt. Dies ist der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes vom , mit dem § 3a EStG und § 7b GewStG eingeführt wurden.

Hinweis:

[i]Sog. comfort letter der EU-Kommission Die Einführung der Steuerbefreiung im Gesetz vom stand unter dem Vorbehalt einer Genehmigung der Europäischen Kommission. Die hat diese Genehmigung jetzt aber nur inoffiziell erteilt, und zwar in Gestalt eines sog. comfort letter . Daher muss der Gesetzgeber nun das Gesetz formell in Kraft treten lassen; bei einer förmlichen Genehmigung wäre das Gesetz automatisch in Kraft getreten.

[i]Antrag auf Steuerbefreiung für Alt-Fälle möglich Die Steuerbefreiung gilt – wie bereits im Gesetz vom vorgesehen – für Sanierung...