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Kauf von festverzinslichen Wertpapieren mit Zinsschein
Fallbeispiel
Die GmbH erwirbt am festverzinsliche Wertpapiere zur langfristigen Kapitalanlage im Nennwert von 20.000 € zum Kurs von 105 % mit Zinsschein. Der Zinssatz beträgt 3,5 % p. a. Der Zinstermin ist der 01.01. des jeweiligen Jahres. Die Bank erteilt der GmbH beim Kauf die folgende Abrechnung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kaufpreis (105 % von 20.000 €) | 21.000,00 € | |
+ | Bankprovision und Maklercourtage | 115,00 € |
+ | Stückzinsen (20.000 € • 3,5 % · 47 Tage : 360 Ta ge) | 91,39 € |
=
|
Gesamtbelastung auf dem betrieblichen Bankkonto
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21.206,39 €
|
Einführung
Der Erwerber sichert sich mit dem Kauf von festverzinslichen Wertpapieren eine bestimmte Verzinsung, die sich prozentual auf den Nennwert der festverzinslichen Papiere bezieht. Festverzinsliche Wertpapiere können mit oder ohne den Zinsschein gekauft bzw. verkauft werden. Der Kauf mit Zinsschein ist jedoch die Regel. Werden Wertpapiere innerhalb eines Zinszahlungszeitraums mit laufendem Zinsschein veräußert, hat der Erwerber dem Veräußerer den Zinsbetrag zu vergüten, der auf den Zeitraum zwischen dem Beginn des Zinszahlungszeitraums und dem Veräußerungstag entfällt. Diese Zinsen werden als Stückzinsen bezeichnet, die besonders berechnet und vergütet werden.
Für den ...