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Stille Reserven – die verborgenen Liquiditätspolster
Jedes Unternehmen muss am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen. Die Posten des Vermögens auf der Aktivseite werden den Posten Eigenkapital und Fremdkapital auf der Passivseite gegenübergestellt. Unter dem Posten Eigenkapital erscheint ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag. Jetzt ist aber die Frage, ob diese Werte auch tatsächlich der Realität entsprechen.
Da das Handelsgesetzbuch (HGB) die Anwendung besonderer Bewertungsprinzipien für das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen und die Verbindlichkeiten vorschreibt, ergeben sich in vielen Fällen Unterschiede zwischen dem Buchwert in der Bilanz und dem tatsächlichem Marktwert.
Die drei Bewertungsvorschriften des HGB sind
das Anschaffungswertprinzip und
das Niederstwertprinzip für die Posten des Vermögens sowie
das Höchstwertprinzip für das Fremdkapital.
Betrachten wir die Vorschriften an einem konkreten Beispiel einer Bilanz.
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Aktiva |
Bilanz zum
(verkürzt, alle Werte in €) | Passiva | |||
Anlagevermögen
|
Eigenkapital
| 5.990.000 | |||
1. | Grundstücke | 1.000.000 |
Fremdkapital
| ||
2. | Geschäftsausstattung | 300.000 | 1. | Rückstellungen | 10.000 |
3. | Maschinen (darin enthalten eine Maschine mit einem Wert von 1 €) | 4.000.000 | 2. | Verbindlichkeiten (darin enthalten eine Währungsverbindlich... |